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Trotz bezahlter Rechnung: Mahnungen und Post vom Inkasso-Büro
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Trotz bezahlter Rechnung: Mahnungen und Post vom Inkasso-Büro

Nicole Steinhauser aus Feldmeilen (ZH) hat beim Online-Versandhaus Zalando Kleider und Schuhe bestellt. Obwohl sie die Sachen fristgerecht bezahlte, flatterten ihr daraufhin Mahnungen und gar Schreiben eines Inkasso-Büros ins Haus. «Als ich den Kundenservice der Firma anrief, sagte man mir, dass ich falsch einbezahlt habe», schildert Nicole Steinhauser ihren Ärger. So hätte sie auf dem Einzahlungsschein noch eine weitere Nummer angeben müssen, dies sei aber auf ihrem Schein gar nicht möglich gewesen. Nicole Steinhauser ortet die Probleme in der Deutschen Zentrale. «Dort hat man vermutlich keine Ahnung, was in der Schweiz bestellt wurde und was nicht.» Nicole Steinhauser bestellte bei «Zalando» zweimal innert kurzer Zeit Schuhe und Kleider. Einen Teil der Ware sandte sie zurück, einen Teil behielt sie und zahlte diesen fristgerecht. Trotzdem trudelten daraufhin munter Mahnungen bei ihr ein. Weiter wurde sie von einem Inkasso-Büro aufgefordert, den noch offenen Betrag innert zehn Tage zu bezahlen, ansonsten müsse sie mit einer Betreibung rechnen. Erst nach nervenaufreibenden Telefonaten und E-Mails gab die Deutsche Fima bekannt, dass man sich geirrt habe und keine Beträge mehr offen seien. Doch dies war noch nicht das letzte Kapitel in dieser Geschichte: «Etwa drei Wochen später wartete bereits die nächste Zahlungsaufforderung in meinem Briefkasten. Diese habe ich dann aber einfach in den Abfall geworfen», sagt Nicole Steinhauser. Die Firma Zalando nimmt zu den Vorwürfen folgendermassen Stellung:«Zalando hat den Fall von Nicole Steinhauser geprüft. Die Kundin hat Mahnungen für drei Bestellungen erhalten. Bei der ersten Bestellung hat sie die empfangene Ware eine Woche zu spät retourniert. Die Mahnung war mit Rücksendung der Ware sofort hinfällig. Bei der zweiten und dritten Bestellung wurde jeweils der falsche Verwendungszweck angegeben. Zalando hat es lediglich versäumt, die falsch eingegangenen Zahlungen sofort richtig zu verteilen. Dieser Vorgang kann bei zahlreichen Bestellungen täglich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Zalando hat Frau Steinhauser jedoch zu keinem Zeitpunkt an das Inkassobüro übergeben. Eine derartige Mahnung kann also nicht bei ihr eingegangen sein. Zalando versucht, den Bestellvorgang so einfach wie möglich zu gestalten. Dem Päckchen liegt bei Lieferung eine Rechnung mit fertigem Überweisungsträger bei. Hier ist die korrekte Referenznummer bei Bezahlung bereits eingetragen. Wer seine Rechnung verliert, kann in seinem Kundenkonto einen neuen Schein ausdrucken.»

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