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Keine Wiederholung der Volksabstimmung
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Keine Wiederholung der Volksabstimmung

Das Bundesgericht weist zwei Beschwerden gegen den Urnengang von 2008 ab: Die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wird nicht wiederholt. Der Bundesrat muss sich allerdings Kritik gefallen lassen.

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