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Falscher Gasherd eingebaut: Muss ich selber umrüsten?
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Falscher Gasherd eingebaut: Muss ich selber umrüsten?

«Espresso»-Hörer Thomas Bachmann aus Basel besitzt ein Wochenendhaus. Dafür hat er vor drei Jahren einen Gasherd gekauft. Er hatte den Verkäufer darauf hingewiesen, dass der Herd auch für Flüssiggas tauglich sein muss. Nun hat sich herausgestellt, dass dies nicht der Fall ist und der Gasherd umgerüstet werden muss. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo hat Herr Bachmann Pech gehabt.Eine Garantie auf ein Gerät gibt es nur dann, wenn man dieses direkt nach Erhalt überprüft und allfällige Mängel direkt dem Verkäufer meldet. Dies ist im Fall des Gasherds von Herrn Bachmann nur bedingt möglich gewesen, trotzdem ist es nun zu spät: Nach drei Jahren ist die Garantie sowieso abgelaufen. Herr Bachmann muss das Umrüsten selber übernehmen.

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