Neue Regelung bei der Patientenverfügung
Voraussichtlich 2013 tritt auf eidgenössischer Ebene das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dieses regelt auch die Patientenverfügung neu. Diese werden in der ganzen Schweiz verbindlich. Eine Patientenverfügung regelt, wie und ob ein Patient behandelt werden soll, wenn er nicht mehr urteilsfähig ist. Bisher war kantonal unterschiedlich geregelt, wie verbindlich eine solche Verfügung sind. Als erster deutschschweizer Kanton hat der Kanton Zug die Vorgaben des Erwachsenenschutzrechts vollständig schon im Gesetz verankert. Seit März müssen Ärzte Patientenverfügungen auf kantonaler Ebene als verbindlich betrachten. Zudem kann in der Verfügung eine ebenso verbindliche Stellvertretung angeben werden.
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