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Dürfen Firmen ihren Angestellten nachspionieren?

In der Schweiz lassen viele grössere Firmen ihre Angestellten per Testkunden benoten. «Diesen geheimen Test-Einkäufen sind sehr enge Grenzen gesetzt», erklärt Natalie Imboden, Branchenverantwortliche der Gewerkschaft Unia.«Man darf bloss Faktoren testen, die messbar sind. Also zum Beispiel die Anzahl Minuten, die man an der Kasse anstehen musste», sagt Natalie Imboden.Das sogenannte «Mystery-Shopping» kann aber auch missbraucht werden, wie konkrete Fälle belegen. So hat zum Beispiel die Gewerkschaft Kenntnis von Fällen, bei welchen Testkäufer eine Flasche teuren Wein an der Kasse vorbeischmuggelten und dabei so raffiniert vorgingen, dass das Personal unmöglich reagieren konnte. «Dieser Vorfall führte zu einer Verwarnung der zuständigen Person, das ist aber nicht zulässig», so Natalie Imboden. Die Gewerkschaft sei in diesem sowie in anderen Fällen bei den Detailhändlern vorstellig geworden. Als Konsequenz haben diverse Händler ihr Vorgehen beim «Mystery-Shopping» angepasst.«Espresso»-Hörerin Milena Schlegel aus Trübbach (SG) hat selbst Erfahrung mit den geheimen Testkunden gemacht. Sie arbeitete früher bei der Post und der SBB. Ihr Kritikpunkt ist, dass die Verkäufer immer erst sehr spät mit den Resultaten konfrontiert werden. «Ich weiss doch 3 Wochen später nicht mehr, was ich an einem bestimmten Tag gemacht habe.» Deshalb sei es besser, wenn die Verkäufer gleich unmittelbar nach dem Testkauf informiert werden.

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