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«Zu verbrauchen bis:» ... viel später!

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SBB: Nur für bestimmte Verspätungen gibts eine Entschädigung

Laufzeit 6 Minuten 13 Sekunden. , Oliver Fueter

Gerade die als «Cisalpino» bekannten Züge auf der Nord-Süd-Achse sind regelmässig verspätet. Sehr zum Ärger der Passagiere. Auch wenn der geplante Anschlusszug schon weg ist, haben die Fahrgäste nur in bestimmten Fällen Anrecht auf eine Entschädigung, eine Taxifahrt nach Hause oder ein Hotelzimmer.

Die Taxifahrt nach Hause oder die Übernachtung im Hotel übernimmt die SBB nur, wenn der letzte im Fahrplan vorgesehene Anschluss verpasst wurde. Sie bezahlt dafür maximal 150 Franken. Fahren beispielsweise am Wochenende noch Nachtzüge und -busse, dann gilt dies in den Augen der SBB als fahrplanmässiger Anschluss. Bis zu einer Stunde Wartezeit in der Nacht auf einem Bahnhof erachtet die SBB als zumutbar.

Bei grösseren Verspätungen bei internationalen Verbindungen haben Zugspassagiere auch Anrecht auf eine Entschädigung. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof der Reise werden 25 Prozent des Fahrpreises rückerstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Diese Entschädigung muss man mit einem speziellen Formular beantragen, welches teilweise bereits in den verspäteten Zügen verteilt wird oder sonst bei den Bahnunternehmen erhältlich ist.

Hat man die Entschädigung nicht sofort beantragt, bzw. das Taxi oder das Hotel selber bezahlt, können gestrandete Bahnreisende die Rückerstattung auch nachträglich noch beantragen. Voraussetzung dafür ist laut der SBB, dass die Betroffenen die Originalquittungen und -billette als Beweismaterial vorweisen können.

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«Zu verbrauchen bis:» ... viel später!

Laufzeit 5 Minuten 19 Sekunden. , Matthias Schmid

Die meisten Frischprodukte sind mehrere Wochen über das aufgedruckte Datum hinaus bedenkenlos geniessbar. Dies das Resultat eines Stichprobentests verschiedener Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen. Zwei Wochen nach Ablauf der Verbrauchsfrist waren im Test die meisten Joghurts, Käse- und Fleischprodukte sowie Desserts noch immer einwandfrei.

«Die Verbrauchsfristen sind in der Schweiz zu kurz gehalten», sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz SKS. Konsumenten würden den abgedruckten Daten mittlerweile vielfach mehr vertrauen als Ihren Sinnen. «Die Industrie nutzt die kurzen Fristen, um damit ihren Absatz zu steigern», vermutet Sara Stalder.

Diesen Vorwurf weist Branchenverteter Lorenz Hirt von der Lebensmittelindustrie-Vereinigung «fial» zurück. Die Verbrauchsdaten auf Schweizer Lebensmitteln seien so gewählt, dass eine Sicherheitsmarge eingehalten werden kann. Er könne die Forderung der Konsumentenschutzorganisationen jedoch nachvollziehen, die Kriterien für die Verbrauchsdaten anzupassen. Konkrete Zugeständnisse gibt es jedoch keine.

Die Stiftung für Konsumentenschutz setzt ihre Hoffnung in eine Interpellation aus dem Nationalrat. Der Bundesrat wurde darin Mitte März angefragt, ob und welche Massnahmen er zu den Verbrauchs- und Haltbarkeitsdaten sowie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen ergreifen will. Eine Antwort steht noch aus.

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