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Reiseversicherung: Ein Arztzeugnis reicht oft nicht

Ein Espresso-Hörer, der anonym bleiben möchte, hat sich vergebens auf die Reiseannulationsversicherung verlassen: «Meine Frau hatte am Abreisetag einen Nervenzusammenbruch. Ich brachte sie in die Notfallstation einer nahegelegenen Klinik.» Die Oberärztin stellte ein Zeugnis aus, dass die Ehefrau nicht reisefähig sei. Eine weitere Behandlung lehnte die Patientin jedoch ab.Sofort meldete der Ehemann den Fall seiner TCS-Reiseversicherung. Doch der TCS wollte die Kosten nicht übernehmen. Begründung: Die Frau habe wegen der Krankheit keine Folgebehandlung in Anspruch genommen. «In diesem Fall handelt es sich nicht um eine ernsthafte Erkrankung. Das ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so geregelt», sagt TCS-Mediensprecher Stephan Müller.

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