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Stellenmeldepflicht bewährt sich

Seit einem Monat gilt die Stellenmeldepflicht. Unternehmen müssen Stellen aus Berufsgruppen, in denen die Arbeitslosigkeit acht Prozent übersteigen, zuerst den regionalen Arbeitsvermittlungszentren melden. Die Arbeitgeber, die RAVs und die Direktion für Arbeit beim Seco sind zufrieden.

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