Wohnung hüten: Nur keine Panik vor Schäden
Die Blumen gehen ein, die teure Chinavase zerbricht, der Hamster stirb. Wer auf die Wohnung oder das Haus der Nachbarn aufpasst, braucht sich wegen allfälliger Schäden aber keine allzu grossen Sorgen zu machen: Das Hüten gilt nämlich als Gefälligkeit - und bei solchen sieht das Gesetz eine reduzierte Haftung vor. Fahrlässig sollten Sie sich dennoch nicht verhalten.
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