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Rechtsfrage: Muss der Diebstahl im Arbeitszeugnis erwähnt werden?

Eine Angestellte greift in die Kasse. Sie wird in flagranti erwischt und fristlos entlassen. Der Arbeitgeber möchte den Vorfall im Zeugnis lieber nicht erwähnen. «Espresso» sagt, was ins Zeugnis kommt und wie es formuliert werden kann.

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