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Bei einem Acker reicht der Besitz nur soweit in die Tiefe, wie die Pflanzen wachsen. Im Bauland hingegen, bei einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, kann der Besitz bis in eine Tiefe von 30 Meter reichen. Das Gesetz ist bewusst flexibel ausgestaltet. Ein gewollter Graubereich. Bild: Computergrafik des Projekts «Cargo Sous Terrain».
Keystone/cargotube
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Wem gehört der Boden unter dem Boden?

Bis in welche Tiefe reicht Grundbesitz? Diese Frage stellt sich mit neuer Dringlichkeit, seitdem die Schweiz über «Cargo Sous Terrain» diskutiert, das Projekt für eine Untergrundbahn für den Gütertransport. Wie will der Bund diese Fragen klären?

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