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Kein Dispens vom Schwimmunterricht aus Religionsgründen.
reuters
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Schule muss Integrationsauftrag erfüllen

Moslemische Schülerinnen und Schüler dürfen dem Schwimmunterricht nicht mehr fernbleiben. Das Bundesgericht in Lausanne stellt mit seinem Entscheid die Integration über die Glaubensfreiheit. Eine tunesische Familie aus Schaffhausen wollte ihre beiden Söhne vom Schwimmunterricht mit Mädchen dispenieren lassen. Sie beriefen sich dabei auf ihren muslimischen Glauben, der es verbiete leichtbekleidete Mädchen anzusehen. Der Gerichts-Präsident betonte in seinem Schlusswort, dies sei kein Entscheid gegen Muslime sei, sondern einer zu Gunsten einer starken staatlichen Schule. Mit seinem Grundsatzentscheid hat das höchste Gericht seine frühere Praxis geändert und stellt nun die Integration über die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Es sei ein Entscheid für eine starke Schule, die ihren Integrationsbeitrag erfüllen müsse.

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