Im Auftrag des Bundes prüft der SBV sämtliche Gesuche im Bereich der Instrumentalmusik. Dazu gehören nicht nur Blasmusikvereine, sondern z.B. auch Tambourenvereine, Akkordeonorchester oder Volksmusikgruppen.
Die Palette der Verluste, die Vereine im Zusammenhang mit abgesagten Veranstaltungen geltend machen können, ist breit: Von Kosten für bereits gedruckte Programme über vorbezahlte Saalmieten bis hin zum Ausfall der erwarteten Einnahmen.
Allein im Blasmusikbereich rechnet der SBV damit, dass «ein Viertel bis die Hälfte der Vereine ein Gesuch stellen wird», sagt SBV-Präsident Valentin Bischof im Gespräch mit der SRF Musikwelle. Der Verband hat extra ein Team aufgebaut, welches die Gesuche prüfen und Fragen von Vereinen beantworten kann.
Gesuche können ab sofort und bis zum 20. Mai 2020 eingereicht werden.