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Stellenmeldepflicht ab fünf Prozent Arbeitslosen

Bei der Zuwanderung will das Parlament auf Kontingente verzichten. Stattdessen müssen Unternehmen offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Das gilt in Branchen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Inländer sollen den Vorrang haben. Nun hat der Bundesrat diese Regelung konkretisiert.

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