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Versicherung zahlt trotz mündlicher Zusicherung nicht
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Versicherung zahlt trotz mündlicher Zusicherung nicht

Von seiner Auto-Versicherung ist Espresso-Hörer Roger Federle enttäuscht. Als er vor 10 Jahren eine Parkschadenversicherung abschloss, sicherte ihm der Versicherungsvertreter mündlich zu, dass ein Schaden an der speziellen und teuren Lackierung seines Wagens bei einem Schaden auch gedeckt wäre. Vor kurzem erlitt das Auto von Roger Federle tatsächlich einen Parkschaden. Nun will die Versicherung die teure Lackierung trotzdem nicht bezahlen. Das muss sie aber, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Auch mündliche Zusagen eines Versicherungs-Vertreters sind verbindlich. Dies gilt sowohl für Verkäufer, die direkt bei der Versicherung angestellt sind wie auch für sogenannte Abschlussagenten. Bei der dritten Kategorie von Versicherungsverkäufern - den sogenannten Vermittlungsagenten - hängt es davon ab, wann der Abschluss getätigt wurde. Seit 2006 sind auch bei Geschäftsabschlüssen mit Versicherungs-Vermittlern mündliche Zusagen für die Versicherungen verbindlich. Vor 2006 waren sie es nicht.

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