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Rechtsfrage: Ist eine mündliche Wohnungs-Zusage verbindlich?

«Espresso»-Hörerin Natalia Schwarz hat eine mündliche Zusage für eine Wohnung. Sechs Tage wartete sie auf den Vertrag. Der Vertrag sei unterwegs, beruhigt die Verwaltung. Doch drei Tage später kommt eine Absage. Mündliche Zusagen seien nicht verbindlich, sagt der Vermieter. Doch: Stimmt das auch?

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