Post übergibt eingeschriebene Sendung einem Unbekannten
Wer ein eingeschriebenes Paket aufgibt, geht davon aus, dass es auch beim Empfänger landet. Dies ist allerdings nicht in jedem Fall so: Die Post erlaubt den Briefträgern, eingeschriebene Sendungen den Nachbarn zu übergeben, falls der Empfänger nicht zu Hause ist. «Espresso» kennt einen Fall, wo ein wichtiges Paket deswegen vorübergehen unauffindbar war. Um sicherzustellen, dass eingeschriebene Pakete und Briefe niemand anderem in die Hände fallen, kann man laut der Post ein entsprechendes Formular auszufüllen.
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