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Unsere Daten: Besser geschützt (zumindest ein bisschen)

Das Internetportal Moneyhouse darf auch weiterhin private Daten publizieren, selbst wenn diese in anderen Verzeichnissen bereits gelöscht sind. Der eidgenössische Datenschützer konnte dies vor Bundesverwaltungsgericht nicht verhindern. Einen kleinen Teilerfolg feierte er dennoch.Das Gericht wies nämlich Moneyhouse dazu an, die Daten schneller zu löschen, falls eine Privatperson dies wünsche. Bislang standen die Daten nämlich, trotz Löschaufforderung, zum Teil noch mehrere Tage und Wochen auf dem Internet. Dies geht nun nicht mehr, innerhalb eines Arbeitstages muss der Anbieter der Aufforderung nachkommen. «Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Daten in einem Verzeichnis wie Moneyhouse stehen, dann schicken Sie dem Anbieter eine E-Mail», rät der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür. Falls der Anbieter der Aufforderung nicht innerhalb eines Tages nachkomme, könne man sich wieder beim Datenschützer melden.

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