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Wer kommt an erster Stelle bei Unterhaltszahlungen: Der Ex-Partner oder das Kind, das zwar volljährig, aber noch mitten in der Ausbildung ist? Das Bundesgericht in Lausanne hat heute ein Urteil gefällt: Ex-Gattin oder Ex-Gatte haben Vorrang. Trotzdem ist die Sachlage ist ganz so klar.
Und: Global oder Regional: Wie diese Frage langsam in die Schweizer Brauereien sickert.