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Urteil gegen Alkohol-Testkäufe
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Urteil gegen Alkohol-Testkäufe

Das Kantonsgericht Baselland hat entschieden, dass Minderjährige nicht als Alkohol-Testkäufer eingesetzt werden dürfen, denn wenn der Käufer kein Käufer ist, sei der Verkauf kein Verkauf.Das Gericht sprach eine Verkäuferin frei, die einer 15-jährigen Testperson Alkohol verkauft hatte und dafür eine Busse zahlen musste.Unter anderem sah das Gericht im Testkauf eine verdeckte Ermittlung, die in diesem Fall nicht zulässig sei. Gemäss einschlägigem Bundesgesetz sind solche nur bei Verdacht auf besonders schwere Delikte zulässig.Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige gehört laut dem Kantonsgericht nicht dazu. Das Urteil hat Signalwirkung für die ganze Schweiz.

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