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Vorsicht Waffe: Strafbefehl wegen einer Taschenlampe

Eine saftige Busse und ein Eintrag ins Strafregister: Ein Mann aus dem Kanton Freiburg ist letztes Jahr aus allen Wolken gefallen, als ihm nach einer Grenzkontrolle ein Strafbefehl ins Haus flatterte. Eine Taschenlampe, die er für den Fall einer Panne im Auto mitgeführt hatte, hat sich als Schlagstock herausgestellt. Das war dem Mann jedoch nicht bewusst und in zweiter Instanz wurde er deswegen freigesprochen. Verstösse gegen das Waffengesetz nehmen jedoch immer mehr zu.

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