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Versteckte Bankgebühren gehören den Kunden

Wenn Banken ihren Kunden Anlagefonds verkaufen, kassieren sie versteckte Provisionen der Fondsanbieter. Das Bundesgericht hat heute in einem wegweisenden Urteil entschieden: Diese Provisionen gehören den Kunden.Viele Bankkunden haben auf ihrem Wertschriftenkonto Anlagefonds oder strukturierte Produkte. Was viele Kunden nicht wissen: Die Banken kassieren von den Fondsanbietern versteckte Kommissionen, so genannte Retrozessionen. Das Bundesgericht hat im Fall eines UBS-Kunden entschieden: Diese Kommissionen gehören den Kunden. Bisher haben sich die Banken auf den Standpunkt, bei diesen Kommissionen handle es sich um Entschädigungen der Fondsleitung für Aufgaben, welche die Bank ausführe.Ein «richtungsweisendes» UrteilDie Herausgabepflicht besteht gemäss Bundesgericht auch dann, wenn der Kunde Fondsprodukte einer bankeigenen Fondsgesellschaft im Depot hat. Für den Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer ist das Urteil «richtungsweisend» und bringt Transparenz. Er geht davon aus, dass Kunden auch rückwirkend Anspruch auf Rückerstattung der Retrozessionen haben.Ein Brief an die BankDas Gerichtsurteil bedeutet aber nicht, dass die Banken jetzt von sich aus die Gelder zurückerstatten. Bankkunden müssen sich dieses selber zurückerkämpfen. «Es lohnt sich einen Brief zu schreiben in dem man eine Offenlegung verlangt und Angaben über geflossene Entschädigungen einholt», sagt Banken-Professorin Susan Emmenegger von der Universität Bern. «Dazu sind die Banken nun verpflichtet». Allerdings müssten Rückzahlungen vor Gericht erstritten werden, würde sich die Bank gegen eine solche wehren.Einen Musterbrief zur Rückforderung der Retrozessionen finden Sie weiter unten unter «Downloads zum Beitrag».

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