Umgang mit dementen Kunden: Banken brauchen Fingerspitzengefühl
Eine demente Kundin räumt ihr Konto, 23000 Franken hebt sie ab. Dies wird ihr gewährt, obwohl die Bank kurz vorher eine Angehörige kontaktierte, weil sie an der Urteilsfähigkeit der Kundin zweifelte. Die Angehörige kann dieses Vorgehen nicht verstehen. Rechtlich ist die Bank aus dem Schneider.
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