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Mit dem Auto ins Ausland: Vorsicht beim Ausleihen

«Espresso»-Hörer Stephan Bugmann aus Oberägeri im Kanton Zug hat sein Auto einem deutschen Kollegen ausgeliehen. Dies kommt die beiden nun teuer zu stehen: Der Deutsche Zoll hat das Auto vorübergehend konfisziert und fordert eine hohe Zollgebühr.Einem EU-Bürger ist es grundsätzlich nicht erlaubt, in der EU ein Auto mit Schweizer Nummernschildern zu fahren. Tut er dies trotzdem, muss er unter Umständen das Auto verzollen und eine sogenannte Einfuhr-Umsatzsteuer bezahlen. Die Gesamtsumme beträgt im Fall des Autos von Stephan Bugmann knapp einen Drittel des aktuellen Fahrzeugwerts: mehrere tausend Franken. Experten raten dazu, auf das Ausleihen des eigenen Autos im Ausland möglichst ganz zu verzichten. Lässt es sich nicht vermeiden, sollte man am besten vorgängig mit den zuständigen Behörden abklären, wie man vorgehen soll. Ein Dokument, in dem man dem Fahrer die Erlaubnis zum Führen des Fahrzeugs erteilt, kann nützlich sein. Die ausländischen Zollbehörden sind jedoch nicht verpflichtet, dieses anzuerkennen.

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