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Arbeitsrecht: Was gilt, wenn der 1. August in die Ferien fällt?

Der Nationalfeiertag ist der einzige gesamtschweizerische, bezahlte Feiertag. Ex-Bundesrat Adolf Ogi unterstützte 1993 die Volksinitiative: «Wir sollten mit gutem Gewissen den Geburtstag unserer Heimat feiern dürfen». Was aber, wenn der 1. August in die Ferien fällt oder auf einen freien Tag?

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