Wohnungskündigung per E-Mail möglich?
«Espresso»-Hörerin Brigitte Frey vermietet ein Haus. Nun hat ihr der Bewohner gekündigt. Das Schreiben wurde auf den 30. April datiert, tatsächlich kam es aber erst am 1. Mai per E-Mail bei Brigitte Frey an. Diese Kündigung ist ungültig, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo.Das Obligationenrecht schreibt vor, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen muss. Das bedeutet, dass eine Kündigung per E-Mail nicht gültig ist. Weiter ist bei einer Kündigung das Datum entscheidend, an welchem das Schreiben eintrifft. Es reicht also nicht, den Brief rechtzeitig abzuschicken, er muss rechtzeitig ankommen.
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.