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Justitia auf dem Brunnen vor dem Rathaus in Frankfurt.
Keystone
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Das Völkerrecht geht vor

Die Ausschaffung eines straffälligen Ausländers im Kanton Thurgau war nicht rechtens, entschied das Bundesgericht. In seiner schriftlichen Begründung hält das Bundesgericht klar fest, dass das Völkerrecht Vorrang habe gegenüber dem Schweizer Recht. 

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