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Günter Havlena / pixelio.de
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Hunde-Kurse: Ab 1. September obligatorisch

Das Tierschutzgesetz von 2008 verlangt von Hundehaltern, dass sie Theorie- und Praxiskurse besuchen. Am 1. September 2010 endet die Übergangsphase. Wer dann die nötigen Kurse nicht vorweisen kann, dem droht eine Busse und im schlimmsten Fall sogar der Entzug des Hundes. Trotzdem werden bis dann nicht alle Hundehalter die nötigen Kurse besucht haben. Beim Bundesamt für Veterinärwesen befürchtet man, dass rund 10‘000 Hundebesitzer ihrer Pflicht noch nicht nachgekommen sind.Daher empfehlen das Bundesamt und die Schweizerische Kynologische Gesellschaft diese Kurse so schnell wie möglich nachzuholen und sich zur Not wenigstens noch vor dem 1. September für einen Kurs anzumelden. Hörer-Diskussion: Hunde-Kurse: Braucht es mehr Kontrollen?

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