Rechtsfrage: Muss ich den Verkauf rückgängig machen?
Ein «Espresso»-Hörer verkauft über eine Schweizer Onlineplattform seinen Fallschirm. Doch jetzt will der Käufer aus Deutschland sein Geld zurück. Grund: Der Schirm sei dort nicht zugelassen. «Espresso» erklärt, wer in solchen Fällen das Risiko trägt
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