Wer schon einmal betrieben wurde, weiss: Der Eintrag im Betreibungsregister bleibt bestehen auch nachdem man bezahlt hat. Ausser, die Betreibung wird zurückgezogen. Viele Unternehmen verlangen dafür «Umtriebsgebühren». Wer jedoch schamlos abkassieren will, macht sich strafbar.
Betreibung: Überrissene Lösch-Gebühren grenzen an Nötigung
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