Betreibungsregister: Auszug sagt wenig aus!
«Schicken Sie mir einen Auszug aus dem Betreibungsregister!» Diesen Satz hört, wer eine Wohnung sucht, ein Auto leasen oder einen Kredit aufnehmen will. Vermieter, Autohändler oder Bank wollen so erfahren, ob jemand auf einem Schuldenberg sitzt oder Rechnungen nicht bezahlt. Viele Auszüge sind jedoch verfälscht, sagt Stefan Broger, der oberste Schweizer Betreibungsbeamte.Ausser über ein Gerichtsverfahren wird ein Eintrag ins Betreibungsregister nur auf Antrag des Gläubigers gelöscht. Einige Gläubiger lassen sich dafür bezahlen. Andere Gläubiger lassen beglichene Betreibungen automatisch löschen. Dies auch, wenn beispielsweise die Wohngemeinde und nicht der Schuldner selbst die ausstehenden Krankenkassenprämien bezahlt hat. Ein beliebter Trick ist auch, sich den Auszug in einer anderen Gemeinde zu besorgen.
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