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Alte Velos und Mofas: Entsorgen erlaubt?
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Alte Velos und Mofas: Entsorgen erlaubt?

«Espresso»-Hörerin Liselotte Schuler arbeitet in einer Liegenschaften-Verwaltung. Sie hat die Mieter in einem Schreiben dazu aufgefordert, alte, nicht eingelöste Fahrräder und Mofas zu entsorgen oder in die Kellerräume zu stellen. Falls dies nicht innert einer bestimmten Frist geschehe, würde die Verwaltung die Entsorgung selbst in die Hand nehmen.Dies darf sie in diesem Fall nicht, erklärt Rechtsexpertin Doris Slongo. Niemand dürfe über Gegenstände verfügen, die jemand anderem gehören - oder gehören könnten. Es könnte z.B. sein, dass ein Fahrrad gestohlen und in der Liegenschaft abgestellt wurde. In diesem Fall hätte der Eigentümer auch das Schreiben an die Mieterschaft nicht bekommen. Die Liegenschaften-Verwaltung darf die Fahrräder und Mofas nur dann entsorgen, wenn diese nachweislich herrenlos sind. Andernfalls bleibt ihr nichts anderes übrig, als die fraglichen Gegenstände beim zuständigen Fundbüro abzugeben.

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