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GPK will weiterhin Einsicht in heikle Dossiers

Das Bundesstrafgericht hat im Fall Holenweger die Bundesanwaltschaft gerügt, weil diese der Geschäftsprüfungskommission einsicht in die berühmten Flipchart-Dokumente ermöglicht hatte. Ähnliches will sich die GPK aber auch in Zukunft nicht verbieten lassen.

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