«Alpbestossig»
Der Begriff Bestossung in der Alpwirtschaft bedeutet «die Gesamtheit aller benutzten Alprechte». In der Rechtssprechung standen Stoss, Bestossung oder Besatzung für eine Masseinheit. Ein Bauer bestösst die Alp mit soviel Vieh, wie die Alpweide schätzungsweise hergibt.
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