Zum Inhalt springen

Header

Audio
In der Schweiz kann grundsätzlich Jeder Jeden betreiben.
KEYSTONE
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 36 Sekunden.
Inhalt

Betreibung trotz Verjährung

Im 2014 erhielt Roger Bärlocher von Salt eine Rechnung für angebliche Leistungen durch Orange im 2001. Er verwies auf die Verjährung und dachte sich, die Sache sei erledigt. Doch das beauftragte Inkassobüro wollte davon nichts wissen und hat sogar die Betreibung eingeleitet.

Download

Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt, wie sich Roger Bärlocher dagegen wehren kann.

Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:

  • Wenn ihr wegen einer Forderung, die ihr gar nicht schuldet, betrieben werdet, müsst ihr rechtzeitig Rechtsvorschlag erheben; ansonsten kommt es zur Pfändung.

  • Falls ihr von einem Inkassobüro eine Mahnung für eine tatsächlich offene Rechnung bekommt, so schuldet ihr nur die Grundforderung und die Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht (im Normalfall 5 Prozent). Darüber hinausgehende Verzugszinsen sowie Mahnspesen schuldet man nur, wenn man dies vorgängig vertraglich vereinbart haben.

  • Findet ihr wegen einer Rechnung keine Einigung mit dem Telefonanbieter, könnt ihr euch an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom) wenden. (Siehe Link unten) www.ombudscom.ch

Mehr von «Ein Fall für SRF 3»