Tiere einzeln kaufen im Zoofachgeschäft?
Seit dem 1. September 2008 ist die neue Tierschutzverordnung in Kraft. Demnach dürfen Tiere, welche natürlicherweise sozial in Paaren oder in Gruppen leben, nicht mehr einzeln gehalten werden. Dazu gehören die meisten gängigen Haustierarten wie Meerschweinchen, Wellensittiche, Mäuse, Ratten, Kanarienvögel. Die Zoofachgeschäfte sind verpflichtet, ihre Kundschaft darüber zu informieren.Espresso weiss von mehrere Fälle vor, in welchen die Geschäfte diese Informationspflicht vernachlässigt haben. Der Schweizer Tierschutz empfiehlt Kundinnen und Kunden, in solchen Fällen das Gespräch mit dem Verkaufspersonal zu suchen oder sich beim zuständigen kantonalen Veterinäramt zu melden.
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