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Ständerat will Dschihadisten ausweisen
Wem Gefahr an Leib und Leben droht, darf nicht in sein Heimatland zurückgeschickt werden. Das steht sowohl in der europäischen Menschenrechtskonvention als auch in der Bundesverfassung. Das Parlament möchte aber nun für verurteilte Terroristen eine Ausnahme von dieser Regel.
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