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nach der Liebe greifen Paarungswillige oft (zu) tief in die Tasche.
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Teure Partnervermittlung

Wer die Dienste einer klassischen Partnervermittlungsagentur in Anspruch nimmt und dafür 5‘000 Franken als Anzahlung hinblättert, darf zu Recht hohe Ansprüche an die vorgeschlagenen Kandidaten stellen. Doch was gilt, wenn sich die Versprechungen des Partnerinstituts nicht bewahrheiten?

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Beobachter-Experte Daniel Leiser sagt, wie schnell Sie in einem solchen Fall kündigen können und ob ein Honorar geschuldet ist.

Die wichtigsten 3 Tipps zum Thema:

  1. Klären Sie Seriosität des potentiellen Vertragspartners – zum Beispiel mittels einer Internetrecherche – sorgfältig ab, bevor Sie einen Auftrag zur Partnervermittlung erteilen. Oder holen Sie Empfehlungen in Ihrem Freundschafts- oder Bekanntenkreis ein.
  2. Handeln Sie mit der Partnervermittlungsfirma andere Zahlungsmodalitäten aus, wenn Sie keine hohe Vorauszahlung leisten wollen.
  3. Überprüfen Sie, ob der Vertragsentwurf den Vorgaben des Obligationenrechts entspricht (siehe unten Beobachter-Artikel)

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