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Wer versehentlich vergessen hat, seine Erträge in der Steuererklärung zu deklarieren, der soll die Verrechnungssteuer trotzdem noch zurückfordern dürfen – rückwirkend.
Keystone
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Diskussion über Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Der Ständerat diskutiert über Gesetzesanpassungenbei der Verrechnungssteuer und bei der Billag-Empfangsgebühr. Diese sollen rückwirkend angewendet werden. Doch geht das überhaupt? Nein, sagt der Bundesrat. Ein renommierter Staatsrechtler hingegen findet: Doch, in diesen beiden Fällen sei das möglich.

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