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«Ich wollte ja nur meiner Krankenkasse helfen!»

Im grenznahen Ausland ein rezeptpflichtiges Medikament kaufen und rund 60% einsparen. Damit wollte Matthias Brägger aus Teufen (AR) nicht nur für sich selbst Geld sparen, sondern auch für seine Krankenkasse. Die war vom Unterfangen aber nur mässig begeistert. «Wir können im Ausland gekaufte Medikamente nur im Notfall vergüten», erklärt Gaby Szöllösy von der betroffenen Krankenkasse SWICA. So wolle es das Gesetz. Man habe für einmal ein Auge zugedrückt und Herrn Brägger die Kosten erstattet. Dies sei aber die Ausnahme. Bei der Helsana wird dies nicht ganz so eng gesehen. «Wir erstatten das gekaufte Medikament zurück, wenn drei Bedingungen erfüllt sind», sagt Stefan Heini. Das Rezept müsse von einem Schweizer Arzt ausgestellt und in der Schweiz zugelassen sein. Und schliesslich dürfe das Medikament auch nicht teurer sein, als wenn es in der Schweiz gekauft würde. Je nach Kasse wird der Spielraum also ganz unterschiedlich gehandhabt.Matthias Brägger hat in diesem Fall mit seiner Kasse ganz einfach Pech, und zeigt sich dementsprechend enttäuscht: «Dann beziehe ich meine Medikamente in Zukunft wohl teuer und die Krankenkasse muss es bezahlen.»

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