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EGK: Grosse Empörung über ausserordentliche Prämienerhöhung

Die Versicherten der Eidgenössischen Gesundheitskasse EGK laufen Sturm. Die EGK hat Ihnen per 1. Mai eine ausserordentliche Prämienerhöhung um durchschnittlich 11 Prozent angekündigt. Bei «Espresso» haben sich jedoch Versicherte gemeldet, bei denen die Prämien um 33 oder gar 60 Prozent ansteigen.Viele Betroffene fragen sich: Ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort: Ja. Das Bundesamt für Gesundheit hat die ausserordentliche Prämienerhöhung bewilligt, da sich die EGK in einer finanziellen Notlage befindet und Sanierungsmassnahmen ergreifen muss. Im Schreiben an die Versicherten begründete die EGK den ausserordentlichen Prämienanstieg damit, dass die Zahl der Versicherten überraschend stark angestiegen sei. Die Krankenkasse brauche nun mehr Geld, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve zu garantieren. Die betroffenen Versicherten der EGK müssen die Prämienerhöhung auf den 1. Mai jedoch nicht schlucken. Sie haben die Möglichkeit, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen nach Ankündigung der Prämienerhöhung. Zu beachten ist, dass die Versicherten bei der neuen Krankenkasse dieselbe Franchise wählen müssen wie bei der EGK. Zudem müssen sie für einen Wechsel ihre Prämien bei der EGK beglichen haben.Haben EGK-Versicherte bereits einen Teil der Franchise - also des Selbstbehalts - für das Jahr 2012 bezahlt, dann muss die neue Krankenkasse diesen Betrag anrechnen. Die Versicherten müssen gegenüber der neuen Kasse jedoch schriftlich belegen können, welchen Franchise-Anteil sie bereits bezahlt haben.

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