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Beim Autoverkauf wird gerne mal getrickst.
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Occasionsauto: Nach dem Verkauf noch ausgeliehen

Gebrauchtwagen haben schon ein paar Kilometer auf dem Buckel respektive auf dem Tacho. Das heisst aber nicht, dass die Occasionshändler diese nach dem Verkauf noch ausleihen dürfen.

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Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt anhand eines konkreten Falls, ob sich ein Käufer damit abfinden muss, dass sein Occasionsauto bei Entgegennahme tausend Kilometer mehr auf dem Tacho hatte als im Inserat.

Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema

1. Klären Sie vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, ob der verlangte Preis angemessen ist. Dazu lassen Sie am besten den effektiven Wert nach Eurotax berechnen – zum Beispiel online direkt bei Eurotax (CHF 11.00 pro Bewertung) oder beim TCS über die Hotline-Occasionsbewertung (Tel. 0900 0900 047, CHF 4.23 pro Minute).

2. Schlagen Sie dem Verkäufer vor, den Wagen vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Experten begutachten zu lassen – am besten in einem technischen Zentrum des TCS (ab CHF 120.00 für Mitglieder, ab CHF 240.00 für Nichtmitglieder).

3. Achten Sie darauf, dass der Zustand des Autos und auch die Mängel, die noch zu beheben sind, im Kaufvertrag genau umschrieben werden. Gewährt Ihnen der Verkäufer eine Garantie, sollten Sie abklären, ob diese nicht irgendwo im Kleingedruckten gleich wieder eingeschränkt wird.

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