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Wer bezahlt bei Bergunfällen?
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Wer bezahlt bei Bergunfällen?

Klar ist: Jeder wird gerettet, egal unter welchen Umständen er verunfallt. Bei Gönnern übernimmt die Rega die Rettungskosten, bei den anderen die Unfallversicherung. Mit Einbussen bei Folgeleistungen muss rechnen, wer beim Ausüben einer Risikosportart verunfallt. Zu sogenannt «absoluten Wagnissen» gehören z.B. Downhill Mountainbiken oder Motocross fahren. Wer bei solchen Sportarten verunfallt, muss mit bis zu 50% Leistungskürzung bei Lohnausfall oder der Invalidenrente rechnen. Grundsätzlich nicht dazu gehören Bergsteigen oder Wandern. Lässt sich aber eine mangelhafte Ausrüstung feststellen, kann auch dies zu Abzügen führen. Gedeckt sind die Rettungs-, und Heilungskosten.Fälle, bei denen Menschen unverletzt aus dem Gebirge geborgen werden müssen, werden z.B. von der SUVA von Fall zu Fall behandelt.

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