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Zahn ab: Versicherung drückt sich trotz Zeugen

Beim Salatessen im Restaurant beisst ein Berner Rentner auf einen Stein und bricht sich dabei den Vorderzahn ab. Weil er das «Corpus Delicti» verschluckte, weigern sich die Versicherungen jedoch, die Kosten des Unfalls zu übernehmen. Dies, obwohl der Rentner einen Zeugen hat.

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