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Das Grundprinzip «Eingliederung vor Rente» ist seit dem 1. Januar in Kraft.
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5. IV-Revision zeigt Wirkung

Seit Anfang Jahr gelten bei der IV neue Regeln, und die bewähren sich offensichtlich, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen bilanziert. IV-Stellen hätten vermehrt vermeiden können, dass Leute aus dem Arbeitsleben rausgefallen seien. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherung sprechen die Firmen gut auf die Möglichkeit an, Mitarbeiter, die ein Fall für die IV werden könnten, schneller zu melden. Dies gelte auch für die Ärzte. Ziel einer frühen Erkennung von Auffälligkeiten ist es, die Leute zu betreuen, bevor sie dann tatsächlich die Leistungen der IV beanspruchen müssen. Damit solll die IV nicht mehr Auffangbecken für Menschen werden, die wegen einer Behinderung aus dem Arbeitsleben rausfallen.

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