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Die Verweigerung des Handschlags vermittle das Bild eines geringeren Stellenwerts der Frau, so das Gutachten.
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Händedruck fällt nicht unter Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten des Kantons Baselland. In Therwil weigerten sich zwei muslimische Schüler, ihren Lehrerinnen die Hand zu geben - aus religiösen Gründen. Das Gutachten sagt, wer sich nicht daran hält, dem drohen Sanktionen.

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