In der Regeln sind die Detailhändler und Grossverteiler aber kulant. Wichtig ist nur, dass man die Originalverpackung mitbringt.
Unliebsame Geschenke zurückgeben
Weihnachten sind vorbei und die Geschenke verteilt. Was aber, wenn einem das Präsent nicht gefällt? Laut dem Schweizerischen Obligationenrecht ist es nicht so leicht, gekaufte Objekte zurückzugeben.
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