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Schluss mit der sinnlosen Telefonbuch-Flut

Keine Papierverschwendung mehr für unnötige Telefonbücher: local.ch vereint das blaue Telefonbuch und die Gelben Seiten. Für Konsumenten ist wichtig: Neu kann jeder ganz auf Telefonbücher verzichten. Dies ist eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation.

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Keine Papierverschwendung mehr für unnötige Telefonbücher: local.ch vereint das blaue Telefonbuch und die Gelben Seiten. Für Konsumenten ist wichtig: Neu kann jeder ganz auf Telefonbücher verzichten. Dies ist eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation.

Bis jetzt konnte man lediglich das klassische blaue Telefonbuch abbestellen. Das Branchenbuch die Gelben Seiten wurden unadressiert an alle Haushaltungen verteilt. Ein grosser Teil davon landete gleich wieder unbenutzt auf dem Altpapier. Nun vereinigt die Herausgeberin local.ch die beiden bisherigen Verzeichnisse zum «Local Guide»: ein Telefon- und Branchenverzeichnis ergänzt mit regionalen Informationen. Mit dieser Zusammenlegung spart local.ch rund 4000 Tonnen Papier. Das ist rund die Hälfte des heutigen Papierverbrauchs für die Telefonbücher.

Eine Sonderregelung gibt es für die städtischen Regionen Zürich und Genf. Dort erscheinen auch in Zukunft zwei Telefonbücher, da die kombinierte Version zu dick wäre. Neu wird jedoch auch das Branchenbuch in diesen Regionen unter dem Namen «Local Guide» adressiert zugestellt. So lassen sich auch in Zürich und Genf alle Telefonbücher abbestellen.

Bis das neue kombinierte Telefonbuch in der ganzen Schweiz eingeführt ist, dauert es rund ein Jahr, da die Telefonbücher jeweils gestaffelt erscheinen. Der erste Local Guide wird diese Woche in der Region Thusis (GR) verteilt.

Einzelne Beiträge

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Schluss mit der sinnlosen Telefonbuch-Flut

Laufzeit 3 Minuten 4 Sekunden. , Oliver Fueter

Keine Papierverschwendung mehr für unnötige Telefonbücher: local.ch vereint das blaue Telefonbuch und die Gelben Seiten. Für Konsumenten ist wichtig: Neu kann jeder ganz auf Telefonbücher verzichten. Dies ist eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation.

Bis jetzt konnte man lediglich das klassische blaue Telefonbuch abbestellen. Das Branchenbuch die Gelben Seiten wurden unadressiert an alle Haushaltungen verteilt. Ein grosser Teil davon landete gleich wieder unbenutzt auf dem Altpapier. Nun vereinigt die Herausgeberin local.ch die beiden bisherigen Verzeichnisse zum «Local Guide»: ein Telefon- und Branchenverzeichnis ergänzt mit regionalen Informationen. Mit dieser Zusammenlegung spart local.ch rund 4000 Tonnen Papier. Das ist rund die Hälfte des heutigen Papierverbrauchs für die Telefonbücher.

Eine Sonderregelung gibt es für die städtischen Regionen Zürich und Genf. Dort erscheinen auch in Zukunft zwei Telefonbücher, da die kombinierte Version zu dick wäre. Neu wird jedoch auch das Branchenbuch in diesen Regionen unter dem Namen «Local Guide» adressiert zugestellt. So lassen sich auch in Zürich und Genf alle Telefonbücher abbestellen.

Bis das neue kombinierte Telefonbuch in der ganzen Schweiz eingeführt ist, dauert es rund ein Jahr, da die Telefonbücher jeweils gestaffelt erscheinen. Der erste Local Guide wird diese Woche in der Region Thusis (GR) verteilt.

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Das geht auf keine Kuhhaut

Laufzeit 8 Minuten 2 Sekunden. , Magnus Renggli

Jahrzehnte wurden Kälber in der Schweiz gesundheitsschädigend ernährt: Damit Kalbfleisch weiss bleibt, wurden die Jungtiere ausschliesslich durch Milch und Stroh ernährt. Den Tieren mangelt es so an Eisen, und sie leiden.

Hans-Ulrich Huber vom Schweizerischen Tierschutz STS erklärt im «Espresso», dass eine solche Falschernährung für Tiere lebensgefährlich ist. Der Eisenmangel verlangt eine erhöhte Antibiotika-Abgabe. Und das verfütterte Stroh, welches im Gegensatz zu Heu kein Eisen enthält, verletzt die Magenwände der Kälber. Dadurch entstehen Geschwüre, und die Magenwand kann dadurch platzen. Geschieht dies, stirbt ein Kalb innerhalb weniger Stunden.

Weniger Geld für rosa bzw. rötliches Kalbfleisch
Bauern, die sich an die geltende Tierschutzverordnung halten (es gilt eine Übergangsfrist bis 1. September 2013) und die Tiere mit genügend eisenhaltigem Heu und Mais füttern, werden durch die Metzger und Fleischverarbeiter bestraft. Noch immer kriegen sie für rosa und rötliches Kalbfleisch weniger Geld. Dieser «Farbabzug» sollte aus Sicht der Bauern und des Tierschutzes umgehend abgeschafft werden. Stattdessen soll für die Abgrenzung zu Rindfleisch für Kälber, die zu Fleischwarenverarbeitet werden, eine Altersgrenze gezogen werden.

Die Kunden wollen es so
Die Rechtfertigung der Metzger für den «Farbabzug» tönt immer gleich: Die Kunden wollten kein rosa oder rötliches Kalbfleisch. Deshalb müssten sie es billiger verkaufen, was wiederum zu geringerer Vergütung an die Bauern führt. Hans-Ulrich Huber vom STS bezweifelt dieses Argument. Im «Espresso» sagt er, welche Grossverteiler keine solchen Abzüge machen, welche Label für tiergerechte Haltung von Kälbern garantiert und wie wir Konsumenten uns verhalten müssen, damit die Tiere artgerecht gefüttert werden und wir so Fleisch von gesunden Tieren bekommen.

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Gratis-Dienstleistung für 400 Euro?

Laufzeit 2 Minuten 18 Sekunden. , Gabriela Baumgartner

«Espresso»-Hörerin Marianne Brog führt eine Pension. Letzthin bekam sie einen Anruf, ob sie ihre Pension für 3 Monate gratis in einem Register bewerben wolle. Sie war einverstanden. «Das Gespräch dauerte keine 30 Sekunden», erinnert sie sich. Wenige Wochen später die böse Überraschung: Die Firma stellt eine Rechnung über 400 Euro - Marianna Brog habe am Telefon einen Vertrag abgeschlossen.

Verträge können laut Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner durchaus telefonisch abgeschlossen werden. Bezahlen muss «Espresso»-Hörerin Marianne Brog aber trotzdem nicht. Sie hat es mit Schwindlern zu tun. Doch alles der Reihe nach:

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Verträge nur schriftlich gültig sind. Das Gesetz schreibt die Schriftform nur in Ausnahmefällen vor. Beim Lehrvertrag zum Beispiel, beim Leasing- oder Erbvertrag. In allen anderen Fällen kommen Verträge mündlich zu Stande, per Handschlag oder - wenn man am Kiosk das Kleingeld hinlegt und die Zeitung nimmt - sogar stillschweigend.

Im Beispiel von Marianne Brog ist aber trotzdem kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Die Firma am Telefon bot ihr einen Gratis-Eintrag in einem Internetregister an. Von einer Verlängerung und von Kosten war nicht die Rede. Laut Obligationenrecht ist für den Abschluss eines Vertrages jedoch «die übersteinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien» erforderlich. Und genau die fehlt hier. Marianne Brog hat nie in einen Vertrag eingewilligt und kann deshalb die Bezahlung der Rechnung verweigern.

Vertragsfalle droht
Wer mit einer Rechnung nicht einverstanden ist, sollte aus Beweisgründen immer schriftlich reklamieren. Und aufgepasst: Werbeanrufe, die Gratisleistungen oder Leistungen zum «Schnäppchenpreis» verheissen, entpuppen sich wie im Beispiel von Marianne Brog häufig als Betreiber von teuren und sinnlosen Internetregistern. Solche «Registerhaie» gehen nach den immer ähnlichen Methoden vor: Ein Unternehmer kann sich für kurze Zeit «gratis» in ein Werbreregister eintragen lassen. Oder der Anrufer gibt vor, eine Adresse überprüfen zu wollen. Besonders verbreitet ist der folgende Trick: Der Anrufer weist den Unternehmer darauf hin, dass sein «Werbevertrag» demnächst auslaufe. Wenn er ihn nicht erneuern wolle, brauche er bloss ein vorausgefülltes Formular zu unterschreiben und zurückzufaxen. Wer es ungelesen unterschreibt und zurückfaxt, sitzt in der Vertragsfalle und bekommt horrende Rechnungen.

Sofort reagieren
Solche Machenschaften sind unlauter. Bereits haben verschiedene Gerichte diese aggressiven Werbemethoden als täuschend qualifiziert. Wer Post von solchen Registerfirmen bekommt, kann Strafanzeige einreichen oder die Firma dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco melden. Eine Anzeige befreit die Betroffenen aber nicht von der offenen Rechnung. Deshalb sofort reagieren und in einem eingeschriebenen Brief die Forderung wegen Täuschung bestreiten. Besser noch sollte man sich am Telefon niemals mit unbekannten Anbietern auf Gespräche einlassen.

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