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Wie weit darf die Forschung am Menschen gehen?
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Wie weit darf die Forschung am Menschen gehen?

Dass eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung bezüglich Forschung am Menschen Sinn macht, ist weitgehend unbestritten. Umstritten ist aber die Frage, wie weit medizinische Forschung auch mit Menschen gemacht werden darf, die nicht mehr urteilsfähig sind. Ein Bereich, in dem die Forschung an nicht mehr urteilsfähigen Patienten eine grosse Rolle spielt, ist die Alzheimerforschung. Oft müssen Angehörige entscheiden, ob an einem an Alzheimer-Kranken geforscht werden darf.Wie an Menschen geforscht werden darf, darüber stimmen wir am 7. März ab.

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