Neues Verrechnungssteuer-System - Verzicht auf Bankgeheimnis?
In Sachen Verrechnungssteuer soll man künftig in der Schweiz die Wahl haben - zwischen dem geltenden Steuerabzug mit Rückerstattung oder einer Art freiwilligem Verzicht auf das Bankgeheimnis; die Bank würde dann den Ertrag automatisch der Steuerverwaltung melden. Der Bundesrat will so den Schweizer Kapitalmarkt für ausländische Investoren attraktiver machen.
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